Die Buchung ist telefonisch, per E-Mail oder über das Internet (www.feriendomizil-prerow.de) möglich. Nach erfolgter Buchung erhält der Mieter eine schriftliche Bestätigung und Mietvertrag über den gebuchten Aufenthalt sowie die Zahlungsbedingungen. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung. Mit Erhalt der Bestätigung kommt ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande. Der Mietvertrag umfasst eine Ferienwohnung für maximal 2 Personen mit allem in der Leistungsbeschreibung angegebenem Inventar und 1 wohnungsgebundenen Parkplatz.
1. Abschluss eines Vertrages / Buchung
2. Zahlungsbedingungen
Es ist eine Anzahlung zu leisten. Diese muss bis 14 Tage nach Buchungseingang bzw. dem in der Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Zeitpunkt erfolgen. Der Zeitraum zwischen Buchung und Anzahlung gilt als verbindliche Reservierung. Bei geleisteter Anzahlung gilt die Buchung und der Mietvertrag als bindend. Erfolgt die Anzahlung nicht bis zum in der Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Stichtag, erlischt die Reservierung. Es entfällt der Anspruch auf den reservierten Zeitraum. Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises. Die Restzahlung beträgt 80% des Gesamtpreises und ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bzw. dem in der Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Zeitpunkt fällig. Erfolgt keine Restzahlung, so erlischt der Anspruch auf den reservierten Zeitraum. Die bereits geleistete Anzahlung wird als Ausgleich für schon getroffene Vorkehrungen einbehalten. Bei Vertragsabschluss innerhalb von 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig. In diesem Fall ist die Bezahlung nur per Lastschriftverfahren möglich, welchem durch den Mieter ausdrücklich zugestimmt wird. Die Bezahlung per Lastschrift ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.
Bei Buchung der Ferienwohnung über ein externes Buchungsportal gelten die Zahlungsbedingungen des Buchungsportals.
3. Reiserücktritt
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten, sofern das Objekt nicht anderweitig vermietet werden kann.
• Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn: 25,00% des Mietpreises
• Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50,00% des Mietpreises
• Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn: 90,00% des Mietpreises
danach (später als 10 Tage vor Mietbeginn): 100 % des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Stornierung beim Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kann der Vermieter das Objekt anderweitig vermieten, trägt der Mieter eine etwaige Differenz (maximal aber die o.g. Stornogebühren). Wird das Objekt zum gleichen Mietpreis anderweitig vermietet, beträgt die Stornopauschale 50,00 €.
Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird der Mieterin/dem Mieter empfohlen.
4. Aufenthalt im Feriendomizil Prerow
Die Ferienwohnung darf von maximal 2 Personen bewohnt werden.
Der Mieter ist für die Ferienwohnung und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, alle Schäden, die während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung und am Inventar entstanden sind, umgehend zu melden. Für fahrlässig verursachte Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Fahrlässige Schäden sind vor der Abreise vom Mieter zu ersetzen. Sollten nach der Abreise des Mieters Schäden oder Mängel, die fahrlässig entstanden sind, festgestellt werden, werden diese auf Kosten des Mieters behoben.
Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen und Mängel sofort anzuzeigen.
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und regelmäßig zu lüften.
Der Mieter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung nicht versichert.
Die Schlüsselübergabe und -abgabe erfolgt durch Schlüsselkasten vor Ort. Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheit. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter den Erhalt des Wohnungsschlüssels sowie die Hinterlegung der Kaution.
Für die Zeit des Aufenthaltes in der Ferienwohnung gilt das Einhalten der Hausordnung für das gesamte Ferienobjekt. Die in der Wohnung ausliegende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
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Bettwäsche und Handtücher sind für 2 Personen inklusive.
Haustiere sind generell nicht gestattet. Wir bitten Sie, davon Abstand zu nehmen ihr Haustier mitzubringen. Bei Nichteinhaltung fällt eine Sonderreinigungspauschale von 150,00 € an, die direkt vor Ort in bar zu entrichten ist.
1. Rückgabe
Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag mit sämtlichem Zubehör zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
2. Endreinigung durch Vermieter
Die Unterkunft ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Gegenstände sollten sich dort befinden, wo sie sich bei Übernahme des Objektes befanden. Sämtliches Geschirr, Besteck und dieKochutensilien müssen zur Rückgabe gereinigt sein. Die Papierkörbe und der Mülleimer sind zu entleeren. Darüber hinaus schuldet der Mieter keine Endreinigung.
5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein Schaden auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.
Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.
Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggf. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Sofern der Vermieter nicht Abhilfe schaffen konnte, weil ein Schaden oder ein Mangel vom Mieter nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann der Mieter weder Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.
6. Haftung des Vermieters
Haftungsausschluss: Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet generell nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten).
Diese Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ferner, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftungsausschlüsse greifen außerdem nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.
Der Vermieter schuldet einen bestimmten Standard der Medienanschlüsse nicht. Es gelten die bei Überlassung bestehenden tatsächlichen Verhältnisse als vereinbart.
7. Höhere Gewalt
Sollte eine Vermietung wegen Einwirkung höherer Gewalt, wie Schäden an der Ferienwohnung durch Wasserschäden, Sturmschäden, Feuer, Vandalismus, Einbruch unmöglich sein, kann der Vermieter von dem Vertrag zurücktreten. Der Mieter bekommt den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurückerstattet.
8. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder Wifi – Nutzung
a) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich. Besucht diese/r kostenpflichtige Internetseiten oder geht sie/er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihr/ihm zu tragen. Sie/Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Sie/Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
b) Die Mieterin/der Mieter stellt der Vermieterin/den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch sie/ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt die Mieterin/der Mieter oder muss sie/er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist sie/er die Vermieterin/den Vermieter auf diesen Umstand hin.
9. Schriftform, salvatorische Klausel
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.